ASP beim Wildschwein - Information Jägerschaft
Liebe Jägerschaft,
der ASP-Fall in Hessen hat sich bestätigt.
Bei der Bekämpfung der ASP kommt eine wichtige Aufgabe bei der Früherkennung auf die Jägerschaft und den Jagdbehörden zu, etwaigen ASP-Verdachtsfällen bei Schwarzwild nachzugehen und eine Laboruntersuchung einzuleiten.
Auf die Anzeigepflicht nach § 24 BJagdG, § 4 Abs. 5 TierGesG wird hingewiesen.
Das LGL bietet auf seiner Internetplattform einen Überblick über den Ablauf der Entnahme einer ASP-Probe im Rahmen der Früherkennung für Jagdausübende an, für die eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro beprobtem Tier ausgezahlt wird
Ordnungs- und Gewerbeamt
Michael Foit
Leitung
Ratzengraben 4b, 87700 Memmingen
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